Tel Aviv, oder: Wenn’s kein Flugverbot gibt, dann soll gefälligst auch geflogen werden.

In einem kurzen Artikel des ORF, in dem es vordergründig um Fluggastrechte geht, findet sich bezogen auf Flüge nach Tel Aviv in fetten Lettern folgender Satz:

„Das Flugverbot ist wieder aufgehoben und doch setzt die gebuchte Fluglinie aufgrund von eigenen Sicherheitsbedenken ihren Betrieb für einige weitere Tage aus.

Das steht da gerade mal zwei Wochen, nachdem eine malaysische Boeing auf einer nicht mit Flugverbot belegten Route über der Ukraine auf einer nicht mit Flugverbot belegten Flughöhe mutmaßlich abgeschossen wurde. Und Airlines massiv dafür kritisiert wurden, die Region nicht flächendeckend gemieden zu haben.

Lieber ORF, eine Fluggesellschaft macht sich die Entscheidung ganz bestimmt nicht leicht, stark nachgefragte Flüge in Krisenregionen ausfallen zu lassen. Aber die Aufhebung eines Überholverbots bedeutet ja auch nicht zwingend, dass man auf den ersten Metern gleich ausscheren muss, um den vorfahrenden Lastwagen zu passieren. Man bedenke in dem Zusammenhang auch, dass das Flugverbot erst erlassen wurde, nachdem eine Rakete die Flughafenumgebung erreichte. Nicht vorher.

Lieber ORF, ganz sicher ist überhaupt nur eines: Sollte es in Tel Aviv einen kriegsbedingten Zwischenfall geben, dann würdet ihr keine Zeit verstreichen lassen und es als unverantwortlich brandmarken, dass geflogen wurde.

Übrigens: Das Fazit dieses verzichtbaren Artikels war, dass den Fluggastrechten bei der »zusätzlichen« Streichung Rechnung getragen wird. Und mittlerweile werden die Flüge längst wieder durchgeführt.

Zuerst veröffentlicht am 02.08.2014

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